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KI & Recht

KI-Verordnung: Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten

Die meisten Unternehmen sind Betreiber, nicht Anbieter. Und die meisten KI-Anwendungen sind kein Hochrisiko. Wichtig ist, das für jedes System zu wissen.

3 Min. Lesezeit

Schild mit Haken, als Sinnbild für die Pflichten der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung (EU AI Act) regelt KI nach Risiko. Welche Pflichten für Sie gelten, hängt von zwei Fragen ab: Sind Sie Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems? Und in welche Risikoklasse fällt es? Für die meisten Anwendungen im Unternehmen sind heute vor allem KI-Kompetenz und Transparenz relevant. Die Hochrisiko-Pflichten gelten nach dem AI-Omnibus erst ab Dezember 2027.

Ist die KI-Verordnung in Kraft?

Ja. Die Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt stufenweise. Mit dem AI-Omnibus, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 24. Juli 2026, wurden einige Fristen verschoben.

Tabelle
AbWas gilt
2. Februar 2025Verbotene Praktiken, Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Sanktionen
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50), etwa Hinweis bei Chatbots
2. Dezember 2026Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Art. 50 Abs. 2), neue Verbote
2. Dezember 2027Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa im Personalbereich
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten (Anhang I)

Sind Sie Anbieter oder Betreiber?

  • Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Sie tragen die meisten Pflichten.
  • Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein, etwa ein eingekauftes Tool oder eine für sie gebaute Anwendung für interne Zwecke.

Die meisten Unternehmen sind Betreiber. Vorsicht bei Hochrisiko-Systemen: Wer ein solches System unter eigenem Namen anbietet oder wesentlich verändert, kann selbst zum Anbieter werden.

Welche Risikoklassen gibt es?

Tabelle
RisikoklasseBeispieleFolge
Unannehmbares RisikoSocial Scoring, manipulative Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz (mit engen Ausnahmen)Verboten
Hohes RisikoBewerberauswahl und Leistungsbewertung, Kreditwürdigkeit, Sicherheitsbauteile von ProduktenUmfangreiche Pflichten für Anbieter und Betreiber
Begrenztes RisikoChatbots, KI-generierte Bilder, Audio und Texte zur Information der ÖffentlichkeitTransparenzpflichten
Minimales RisikoSpamfilter, interne Assistenten ohne Entscheidungen über PersonenKeine zusätzlichen Pflichten

Ein interner Wissensassistent oder ein Agent, der Rechnungen abgleicht, fällt meist unter minimales oder begrenztes Risiko. Ein System, das Bewerbungen vorsortiert, ist hochriskant.

Welche Pflichten haben Betreiber?

Für alle Betreiber:

  • KI-Kompetenz unterstützen: Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, sollen sie verstehen und richtig einsetzen können.
  • Transparenz: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, etwa mit einem Chatbot. Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte müssen gekennzeichnet werden.

Zusätzlich für Betreiber von Hochrisiko-Systemen (Art. 26):

  • System gemäß Gebrauchsanweisung einsetzen,
  • menschliche Aufsicht durch qualifizierte Personen sicherstellen (Human in the Loop),
  • Eingabedaten im eigenen Einflussbereich prüfen,
  • Betrieb überwachen und Protokolle aufbewahren,
  • Beschäftigte informieren, wenn das System am Arbeitsplatz eingesetzt wird.

Ist die KI-Schulung verpflichtend?

Eine bestimmte Schulung oder ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Seit Februar 2025 müssen Unternehmen sich aber um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden kümmern. Nach dem AI-Omnibus heißt das: die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen, ohne ein festes Niveau garantieren zu müssen. Eine kurze, dokumentierte Einweisung in Ihre KI-Richtlinie und die genutzten Tools ist ein guter Weg.

Was droht bei Verstößen?

Für verbotene Praktiken bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, für Verstöße gegen andere Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 %. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.

So gehen Sie vor

  1. Erfassen: Alle KI-Anwendungen in ein KI-Register eintragen.
  2. Einordnen: Für jedes System Rolle und Risikoklasse bestimmen.
  3. Pflichten zuordnen: Wer kümmert sich um Transparenz, Aufsicht, Dokumentation?
  4. Dokumentieren: Einstufung und Maßnahmen festhalten und regelmäßig prüfen.

Datenschutz bleibt dabei eine eigene Prüfung. Was technisch dazugehört, beschreibt der Beitrag zu DSGVO-konformer KI.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch für kleine Unternehmen?

Ja, sie gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Erleichterungen, etwa niedrigere Bußgeldobergrenzen.

Ist ein interner KI-Assistent ein Hochrisiko-System?

In der Regel nicht, solange er keine Entscheidungen über Personen in den Bereichen des Anhangs III trifft, etwa Personal oder Kreditvergabe.

Müssen wir KI-generierte Texte kennzeichnen?

Nicht jeden Text. Kennzeichnungspflichten betreffen vor allem Deepfakes und KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sofern sie nicht von Menschen redaktionell geprüft wurden.

Stand: Oktober 2026, nach dem AI-Omnibus. Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 und Änderungen durch den AI-Omnibus. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

AI-Act-Check: Welche Pflichten gelten für Ihr KI-System?

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